Wer Starkstrom‑ oder Schwachstromanlagen erstellt oder ändert, benötigt gemäss Art. 16 EleG eine Plangenehmigung. Das Verfahren wird durch das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) geführt und unterscheidet zwischen einem ordentlichen und einem vereinfachten Ablauf.

Unter die Plangenehmigungspflicht fallen gemäss VPeA unter anderem:

  • Hochspannungsanlagen
  • Energieerzeugungsanlagen über 30 kVA, sofern sie mit einem Verteilnetz verbunden sind
  • Schwachstromanlagen, soweit sie nach Schwachstromverordnung genehmigungspflichtig sind

Seit der Einführung des digitalen Netzbetreiberportals hat die EVU‑Beratung AG bereits 783 Plangenehmigungsgesuche eingereicht:

  • 341 Gesuche für Übertragungsleitungen
  • 452 Gesuche für Trafostationen

Die digitale Abwicklung zeigt rückblickend, dass die Verfahren und Abläufe zwischen Netzbetreibern, Behörden und ESTI heute deutlich effizienter, transparenter und schneller funktionieren. Ein wichtiger Schritt für ein effizienter  Netzausbau, sichere und Energieversorgung.