Im Rahmen der kontinuierlichen Digitalisierung des Plangenehmigungsverfahrens nach Art. 16 und 17 des Elektrizitätsgesetzes (EleG) für elektrische Anlagen, die durch das (ESTI) als Genehmigungsbehörde behandelt werden, möchten wir Sie über bedeutende Neuerungen informieren, die ab Anfang 2024 in Kraft treten werden.
 
Ab Dezember 2023 wird es für Antragsteller möglich sein, Gesuche mit einer Qualifizierten Elektronischen Unterschrift (QES) über eine sichere Zustellplattform einzureichen. Diese Methode gewährleistet nicht nur die Authentizität und Integrität der elektronischen Dokumente, sondern beschleunigt auch den gesamten Genehmigungsprozess erheblich.
 
Die Anpassung der bisherigen Verfahrensschritte, die detailliert in einem entsprechenden Dokument beschrieben sind, stellt sicher, dass alle Beteiligten reibungslos auf die neuen digitalen Abläufe umstellen können. Vom Erfassen der Gesuche über das Webportal bis zur rechtsverbindlichen Zustellung mittels QES wird der Genehmigungsprozess transparenter, effizienter und sicherer.
 
Es freut uns zudem mitteilen zu können, dass die EVU-Beratung AG seit dem 1. Januar 2024 bei den Mitarbeitern eine digitale Signatur eingeführt hat. Wir sind überzeugt, dass diese Neuerungen einen erheblichen Beitrag zur Modernisierung und Verbesserung des gesamten Genehmigungsprozesses leisten werden. Bei Fragen oder für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.